Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Ausführung
von Arbeiten an Kraftfahrzeugen
Kommentar
1. Auftrag
Der Kunde erteilt uns im Allgemeinen einen
schriftlichen Auftrag zur Ausführung von Arbeiten an seinem Kraftfahrzeug.
Er ermächtigt uns damit, alle für die Ausführung des Auftrags
notwendigen Arbeiten, zu erledigen. Die Erteilung von Unteraufträgen
an andere Unternehmer, z. B. Elektrik, Lackierer, werden mit dem Kunden
abgesprochen.
Der Kunde hinterlässt seine Telefonnummer,
unter der er für uns erreichbar ist.
2. Preise
Von uns in Aussicht gestellte Preise sind nur
dann maßgeblich, wenn sie im Auftragsschein schriftlich vermerkt
sind. Zeichnet sich ab, dass die Kosten um 20 % oder mehr überschritten
werden, werden wir den Kunden unter seiner hinterlassenen Telefonnummer
um seine Zustimmung bitten. Der Kunde hat gleichwohl das Recht, den Auftrag
zurückzuziehen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die von uns bereits
erbrachten Vorarbeiten und Arbeiten in Rechnung zu stellen. Wenn Sie für den Kunden den entsprechenden Wert haben. Wenn wir einen
kostenpflichtigen Kostenvoranschlag erstellen, so werden die Kosten bei
Auftragserteilung angerechnet. Das gilt nicht bei Festpreisnageboten.
3. Fertigstellung
Wir sind bemüht, unsere Arbeiten so schnell wie möglich fertig zu stellen und sichern zügige Arbeit zu. Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Wir nennen Ihnen einen Garantietermin (vorbehaltlich höherer Gewalt oder Betriebsstörungen) für die Übergabe des umgerüsteten Fahrzeugs. Soweit uns der Kunde in Verzug setzen möchte, setzt er als Frist einen angemessenen Zeitraum, im Allgemeinen mindestens drei Arbeitstage.
4. Zahlung
Unsere Rechnungsforderung ist bei Abholung
des Fahrzeugs grundsätzlich in bar fällig. Nur wenn vorher vereinbart,
ist auch Zahlung durch unverzügliche Banküberweisung möglich.
Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung
unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann er nur mit Ansprüchen begründen, die aus dem konkreten Auftrag
entstehen.
Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung
eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
5. Pfandrecht
Wir besitzen ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht
am Kraftfahrzeug des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet uns bei Auftragserteilung
bekannt zu geben, falls er nicht Eigentümer des Fahrzeugs sein sollte.
6. Sachmangel
Wir haften für die Qualität unserer
Arbeit mit zwei Jahre Gewährleistung nach Rückgabe des Fahrzeugs an den Kunden.
Hätten wir für einen Schaden Ersatz
zu leisten, für den uns leichte Fahrlässigkeit zur Last gelegt
werden kann, haften wir grundsätzlich nicht. Wir haften nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten, hier aber auch nur auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden. Ebenso haften wir bei grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn infolge
unserer Tätigkeit Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder
von Dritten geschädigt werden.
Für Arbeiten an der Gasanlage gelten folgende
Besonderheiten:
Der Kunde steht dafür ein, dass die Aggregate
in seinem Fahrzeug voll funktionsfähig sind, nämlich Zündanlage
(Kerzen und Zuleitungen), Lambda-Sonde, Drosselklappe, Luftmassenmesser,
Elektronikteile im Zusammenhang mit der Benzineinspritzung. Müssen
solche Aggregate im Zusammenhang mit dem Auftrag zum Einbau einer Gasanlage
ersetzt werden, gehen die damit zusammenhängenden Kosten in jedem
Falle zu Lasten des Kunden.
7. Miet-/Leihwagen
Erhält der Kunde von uns einen Miet- oder
Leihwagen, so ist er für alle damit im Zusammenhang stehenden Schäden
verantwortlich, ungeachtet des Bestehens von Versicherungen.
8. Aufenthalt
Wenn sich der Kunde in unsere Werkstatt begibt,
so handelt er auf eigenes Risiko.
9. Rauchen
Das Rauchen und Anzünden von Flammen in
und vor der Werkstatt (mindestens 5 Meter
Abstand) ist lebensgefährlich und selbstverständlich
untersagt.
10. Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand
Nürnberg vereinbart.
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