Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen

Kommentar

1. Auftrag

Der Kunde erteilt uns im Allgemeinen einen schriftlichen Auftrag zur Ausführung von Arbeiten an seinem Kraftfahrzeug. Er ermächtigt uns damit, alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Arbeiten, zu erledigen. Die Erteilung von Unteraufträgen an andere Unternehmer, z. B. Elektrik, Lackierer, werden mit dem Kunden abgesprochen.
Der Kunde hinterlässt seine Telefonnummer, unter der er für uns erreichbar ist.

2. Preise

Von uns in Aussicht gestellte Preise sind nur dann maßgeblich, wenn sie im Auftragsschein schriftlich vermerkt sind. Zeichnet sich ab, dass die Kosten um 20 % oder mehr überschritten werden, werden wir den Kunden unter seiner hinterlassenen Telefonnummer um seine Zustimmung bitten. Der Kunde hat gleichwohl das Recht, den Auftrag zurückzuziehen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die von uns bereits erbrachten Vorarbeiten und Arbeiten in Rechnung zu stellen. Wenn Sie für den Kunden den entsprechenden Wert haben. Wenn wir einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag erstellen, so werden die Kosten bei Auftragserteilung angerechnet. Das gilt nicht bei Festpreisnageboten.

3. Fertigstellung

Wir sind bemüht, unsere Arbeiten so schnell wie möglich fertig zu stellen und sichern zügige Arbeit zu. Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Wir nennen Ihnen einen Garantietermin (vorbehaltlich höherer Gewalt oder Betriebsstörungen) für die Übergabe des umgerüsteten Fahrzeugs. Soweit uns der Kunde in Verzug setzen möchte, setzt er als Frist einen angemessenen Zeitraum, im Allgemeinen mindestens drei Arbeitstage.
 

4. Zahlung

Unsere Rechnungsforderung ist bei Abholung des Fahrzeugs grundsätzlich in bar fällig. Nur wenn vorher vereinbart, ist auch Zahlung durch unverzügliche Banküberweisung möglich. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur mit Ansprüchen begründen, die aus dem konkreten Auftrag entstehen.
Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

5. Pfandrecht

Wir besitzen ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht am Kraftfahrzeug des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet uns bei Auftragserteilung bekannt zu geben, falls er nicht Eigentümer des Fahrzeugs sein sollte.

6. Sachmangel

Wir haften für die Qualität unserer Arbeit mit zwei Jahre Gewährleistung nach Rückgabe des Fahrzeugs an den Kunden.
Hätten wir für einen Schaden Ersatz zu leisten, für den uns leichte Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, haften wir grundsätzlich nicht. Wir haften nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, hier aber auch nur auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Ebenso haften wir bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn infolge unserer Tätigkeit Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder von Dritten geschädigt werden.

Für Arbeiten an der Gasanlage gelten folgende Besonderheiten:
Der Kunde steht dafür ein, dass die Aggregate in seinem Fahrzeug voll funktionsfähig sind, nämlich Zündanlage (Kerzen und Zuleitungen), Lambda-Sonde, Drosselklappe, Luftmassenmesser, Elektronikteile im Zusammenhang mit der Benzineinspritzung. Müssen solche Aggregate im Zusammenhang mit dem Auftrag zum Einbau einer Gasanlage ersetzt werden, gehen die damit zusammenhängenden Kosten in jedem Falle zu Lasten des Kunden.

7. Miet-/Leihwagen

Erhält der Kunde von uns einen Miet- oder Leihwagen, so ist er für alle damit im Zusammenhang stehenden Schäden verantwortlich, ungeachtet des Bestehens von Versicherungen.

8. Aufenthalt

Wenn sich der Kunde in unsere Werkstatt begibt, so handelt er auf eigenes Risiko.

9. Rauchen

Das Rauchen und Anzünden von Flammen in und vor der Werkstatt (mindestens 5 Meter
Abstand) ist lebensgefährlich und selbstverständlich untersagt.

10. Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart.

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